DIE JURISTISCHE AUSEINANDERSETZUNG
Sie werden im Familienrecht umfassend gerichtlich und außergerichtlich zu allen mit Trennung und Scheidung verbundenen Themen vertreten:
■ Kindesunterhalt
■ Trennungsunterhalt für den Ehepartner
■ Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder und
■ Wohnungs- und Hausratsfragen in der Trennungszeit
■ Scheidungsverfahren und die dabei auftretenden Fragestellungen, insbesondere
■ Ansprüche auf Zugewinnausgleich,
■ Vermögensauseinandersetzung,
■ nachehelicher Ehegattenunterhalt,
■ Teilung des Hausrats,
■ endgültige Zuweisung der ehelichen Wohnung und
■ Aufteilung der Rentenanwartschaften aus der Ehezeit (Versorgungsausgleich).
In der Regel ist eine umfassende außergerichtliche Lösung in Ihrem Interesse, gegebenenfalls in Form einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung oder eines Ehevertrages.
Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, wird für Sie die rechtliche Auseinandersetzung mit der Gegenseite, den übrigen Beteiligten und den angerufenen Gerichten geführt.
Bei intakter Ehe oder vor der Eheschließung erhalten Sie nach Wunsch den individuellen Ehevertrag, der Ihre Lebenssituation und Ihre Zukunftsplanung absichert.
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